Fahrplan

Fahrplanverantwortung und Beauftragung Die TVS verantwortet die Fahrplangestaltung auf dem normalspurigen interoperablen Bahnnetz der Schweiz sowie auf ausgewählten Zusatzstrecken. Sie erarbeitet die Fahrpläne jedoch nicht selbst, sondern beauftragt damit die 13 zuständigen Infrastrukturbetreiberinnen und begleitet die Erarbeitung. Die Planung umfasst sowohl den Jahresfahrplan als auch unterjährige Anpassungen bis hin zu operativen Bestellungen.

Vorgelagerte Planung und Entwicklung Der Fahrplan entsteht schrittweise in einem regulatorischen Prozess, der die Bedürfnisse aller Verkehrsarten bestmöglich aufeinander abstimmt. Die TVS ist dabei von der strategischen Planung des Bundes bis zur detaillierten Mittelfristplanung involviert. In diesem Rahmen nimmt sie Stellung zu Netznutzungskonzept und -Plänen und publiziert die Trassenkataloge für den alpenquerenden Güterverkehr.

Umgang mit Fahrplanänderungen Bei veränderten Bedürfnissen der Eisenbahnverkehrsunternehmen und bei baubedingten Einschränkungen oder unvorhergesehenen Betriebsstörungen kann der Fahrplan flexibel angepasst werden. Falls dadurch Ersatzfahrpläne notwendig werden, begleitet die TVS deren Erarbeitung. Dabei gewährleistet sie eine diskriminierungsfreie Planung und teilt die Kapazitäten zu.